Neu seit 2024: Das E-Rezept
Seit dem Jahr 2024 sind wir in Deutschland verpflichtet E-Rezepte auszustellen. Das bedeutet es werden alle Medikamente, die auf einem Kassenrezept (Muster 16) verordnet werden, digital auf der Gesundheitskarte gespeichert. Sie können also in eine Apotheke Ihrer Wahl gehen und dort durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte Rezepte einlösen.
Bitte denken Sie daran, dass wir trotzdem zur Rezeptausstellung Ihre Versichertenkarte benötigen. Wir bitten Sie daher:
- Wenn Sie z. B. an einem Vormittag (bis 11.00Uhr) ein Rezept bestellen, dann bringen Sie uns bitte ab dem folgenden Nachmittag die Versichertenkarte vorbei, damit wir diese einlesen können. Danach wird das E-Rezept versendet und es kann anschließend gleich in der Apotheke eingelöst werden.
- Wenn Sie es am Nachmittag, Mittwoch oder Freitag bestellen, dann ist es erst am folgenden Arbeitstag nach dem Einlesen der Versichertenkarte in der Apotheke einzulösen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam